Schutzstatus
Boa contrictor Imperator und Boa constrictor constrictor unterliegen dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang: II
WA 2 / Anhang B.
Die Tiere sind aber nicht mehr meldepflichtig (siehe Anlage 1) aber nachweispflichtig. Das bedeutet es ist ein Herkunftsnachweis erforderlich.
Auf dieser Seite könnt ihr, egal um welches Tier es sich handelt, prüfen ob ein Schutzstatus besteht.
Vordrucke & Informationen
Allgemeine Informationen
Tierbestandsmeldungen: Erstmeldung, Zugangsmeldung, Abgangsmeldung, Eigenzuchtnachweis:
EG-Bescheingiung (Vermarktung)
Kennzeichnung, Fotodokumentation:
Alle Dokumente sind auch hier zu finden:
Stand: 16.08.2014
Beantragung von artenschutzrechtlichen Genehmigungen
Anweisungen und Erläuterungen für einen Antrag auf Erteilung einer CITES Ein- bzw. Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung
Diverse Links zum Thema
Tierhaltungsverordnung
In dieser Datei sind alle Haupt- und Teilweise auch Unterarten diverser Schlangen und anderen Reptilien aufgelistet hinsichtlich Terrariengröße, Einrichtung, etc.